- Vernehmen
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ver|neh|men [fɛɐ̯'ne:mən], vernimmt, vernahm, vernommen <tr.; hat:1. (geh.) mit dem Gehör wahrnehmen:er vernahm leise Schritte.Syn.: ↑ hören.2. gerichtlich, polizeilich befragen:die Angeklagte wurde drei Stunden lang vernommen.Syn.: ↑ verhören.* * *
ver|neh|men 〈V. tr. 187; hat〉1. etwas \vernehmen1.1 hören, durch das Gehör bemerken1.2 erfahren2. jmdn. \vernehmen befragen, verhören● ich habe vernommen, dass ...; ein leises Geräusch \vernehmen; dem Vernehmen nach ist sie augenblicklich in Florenz wie man hört, wie gesagt wird; der Täter, der Zeuge wurde vernommen* * *
ver|neh|men <st. V.; hat [mhd. vernemen, ahd. firneman]:1. (geh.)Musik deutlich v.;Schritte auf dem Flur, Hilferufe v.;ihre Stimme ließ sich v.;von jmdm. nichts mehr v.;wir haben mit Erstaunen vernommen, dass er kommen will.2. gerichtlich, polizeilich befragen; verhören:einen Zeugen, den Angeklagten v.;jmdn. als Zeugen, zur Person, zur Sache v.* * *
Ver|neh|men, das; -s: 1. in Fügungen wie dem/allem/gutem/sicherem V. nach (nach dem, was aus guter, sicherer Quelle zu erfahren ist): dem V. nach, sicherem V. nach ist er ins Ausland gegangen; ... die Kaufhäuser, wo das Weihnachtsgeschäft dem V. nach schon tüchtig angezogen hat (Tages Anzeiger 26. 11. 91, 16). ∙ 2. Einvernehmen: Gut V. künftig (Goethe, Götz II); Mein Vater ... wurde bezichtigt, in verrätrischem V. mit Frankreich zu stehen (Schiller, Kabale II, 3).
Universal-Lexikon. 2012.